Hilfe zur Erziehung / Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine intensive Form ambulanter Hilfe. Ihre Aufgabe ist, Eltern durch enge Betreuung und Begleitung in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen zu unterstützen und sie zu einem selbstständigen Leben zu befähigen (Hilfe zur Selbsthilfe). Sie unterscheidet sich von anderen Hilfearten darin, dass sie in der Familie selbst erbracht wird und meist auf längere Dauer angelegt ist. SPFH orientiert sich am gesamten Familiensystem und an dessen sozialem Netzwerk mit seinen Erziehungs- und Beziehungsproblemen, seinen sozialen und materiellen Schwierigkeiten und Ressourcen. Sie erfordert die Mitarbeit der gesamten Familie.

Die Kosten werden vom Jugendamt übernommen, Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch VIII § 31 SGB VII

Ansprechpartner/in & Kontakt

Ziele

Die Familien werden dahingehend unterstützt, ihre Ressourcen wieder zu entdecken, zu erweitern, neue zu erschließen und zu einer selbständigen Lebensführung zu kommen. Die Sicherung elementarer Grundbedürfnisse wie Existenzsicherung, Wohnen, Ernährung, gesundheitliche Versorgung und Bildung wird unterstützt.

Die Erziehungskompetenz wird gestärkt, gefördert und weiterentwickelt.

Die Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen werden erweitert.

Das Selbstwertgefühl, das Gefühl von Selbstwirksamkeit sowie die emotionalen Bindungen innerhalb der Familie werden gestärkt.

Die Entwicklung von Lebensperspektiven werden gefördert.

Nachbarschaftliche Netzwerke werden erschlossen und die bedarfsorientierte Inanspruchnahme von Ämtern und Institutionen wird in die Wege geleitet und stabilisiert.

Die Fremdunterbringung von Kindern soll vermieden werden.

Zielgruppe

Familien oder Lebensgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen, deren Selbsthilfepotential aufgrund von außer- und innerfamiliärer (persönliche, erzieherische, wirtschaftliche, und rechtliche) Faktoren zumindest in Teilbereichen so belastet ist, dass wesentliche Lebensbereiche unzureichend gesichert sind, das familiäre Zusammenleben aus den Fugen geraten ist und ein Bedarf an Hilfe zur Erziehung benötig wird.

Wie bekommt eine Familie Sozialpädagogische Familienhilfe?

Familienhilfe kann vom Jugendamt initiiert oder von den Eltern beantragt werden. Das Jugendamt berät die Eltern und prüft, ob Familienhilfe geeignet ist, der Familie bei der Lösung ihrer Probleme zu helfen.