Das Konzept funktioniert ähnlich wie in einer Bibliothek. Man wird Mitglied bzw. hinterlässt seine Kontaktdaten und leiht gegen eine Pfandgebühr ein Artikel für eine bestimmte Zeitspanne aus, je nach Gegenstand. Sobald man den Gegenstand nicht mehr benötigt, bringt man sie zurück. Umgekehrt kann man dem Laden Gegenstände spenden und somit der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Das Projekt wird über ISA betreut, später soll es ehrenamtlich geführt werden.
Leihregeln | Leihbedingungen
Ausleihe und Rückgabe
Alle Gegenstände aus dem Leihsortiment können ohne Gebühr verliehen werden. Bei Abholung der Gegenstände ist ein Pfand zu hinterlassen.
Das Pfand richtet sich nach dem Wert des Gegenstands und wird bar bezahlt.
Eine vorherige Reservierung von Gegenstände ist Online möglich.
Es können maximal zwei Gegenstände gleichzeitig ausgeliehen werden. Ausnahmen können individuell vereinbart werden.
Bei der Herausgabe und Rücknahme von Geräten werden gemeinsam deren Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und Zustand überprüft, bei elektrischen Geräten auch die sichtbaren Kabel.
Datenschutz
Für den Nutzungsausweis werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis oder der Meldebescheinigung der Nutzer*innen kopiert und für 12 Monate (Zeitraum der Mitgliedschaft) gespeichert. Anschließend werden die Daten gelöscht. Sollte nach Ablauf dieser Frist die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr verlängert werden, muss der Personalausweis zum Datenabgleich erneut vorgezeigt werden.
Eine vorzeitige Löschung der Daten ist auf Verlangen bei einer vorzeitigen Beendigung der Mitgliedschaft möglich. Die Leihladen Waldtal verpflichtet sich, die Daten nur für interne Zwecke zu verwenden.
Die Nutzer*innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Mit der Unterschrift auf dem Nutzungsantrag werden die Leihbedingungen anerkannt.
Die Leihfrist wird angemessen und individuell je nach entliehenem Gegenstand vereinbart, höchstens 14 Tage.
Die Rückgabe erfolgt zur vereinbarten Frist während der Öffnungszeiten des Leihladens Waldtal.
Der Leihgegenstand muss im gleichen Zustand zurückgegeben werden, in dem er entliehen wurde. Gegebenenfalls ist eine Reinigung durchzuführen. Eigenmächtige Änderungen oder Reparaturen am Leihgegenstand sind nicht zulässig. Wird der Gegenstand unbeschädigt, vollständig und sauber zurück gegeben, wird das Pfand in voller Höhe zurückgezahlt.
Werden entliehene Gegenstände mangelhaft oder kaputt zurückgegeben, wird das Pfand zur Reparatur bzw. zum Ersatz teilweise bis zur vollen Höhe einbehalten. Gebrauchsüblicher Verschleiß ist davon ausgenommen.
Bei verspäteter Rückgabe werden 2 € pro Öffnungstag einbehalten.
Ist der Leihgegenstand nicht mehr reparierbar oder verloren, kann das Pfand nicht erstattet werden.
Schadenfall
Der Leihladen Waldtal übernimmt außer im Fall grober eigener Fahrlässigkeit oder Vorsatzes keine Haftung für die ausgeliehenen Gegenstände. (vgl. BGB 599). Der Entleiher haftet also grundsätzlich selbst für Schäden, die am oder durch den Leihgegenstand entstehen, insbesondere für Schäden eines unsachgemäßen Gebrauchs.
Der Entleiher ist verpflichtet, sich über die sachgemäße Nutzung anhand der Gebrauchsanleitung zu informieren. Er ist ebenso verpflichtet, entsprechende Schutzkleidung zu tragen, sollte dies erforderlich sein.
Treten Schäden und Mängel an geliehenen Gegenständen auf, sind diese unverzüglich der Leihladen Waldtal zu melden und die weitere Benutzung zu unterlassen.
Der Leihladen Waldtal ist nicht verantwortlich für Herstellungs- oder Materialfehler. Sollte sich der Entleiher selbst oder andere durch die Benutzung eines Leihgegenstandes verletzen oder jemand dadurch zu Tode kommen, übernimmt der Leihladen Waldtal keine Verantwortung, wenn und soweit das nicht durch eine fahrlässige Pflichtverletzung der Leihladen Waldtal selbst verursacht worden ist.
Entliehene Gegenstände dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.